Allgemeine Bewertungsrichtlinien des
Deutschen Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Verbandes
( gültig ab 01.09.99)

1. Grundregeln

2. Bewertungssystem

3. Bewertungsmaßstäbe


Teil 1 befaßt sich mit allgemeingültigen Regeln, die unabhängig von der Art des Turnieres, den Startklassen und den Tanzrunden zu befolgen sind.
Teil 2 beinhaltet Hinweise für den technischen Ablauf einer Wertung (einheitliche Notierungen, Berechnung der Gesamtpunktzahlen, Kreuze, Plazierungen,....).
Im Teil 3 werden Skalen und sonstige Richtlinien angegeben, mit deren Hilfe man die Leistungen einordnen und die entsprechenden Punktzahlen vergeben kann.

Jeder Wertungsrichter ist verpflichtet, sich bei jedem offiziellen Turnier des Deutschen Rock'n'Roll-Verbandes an diese Richtlinien zu halten. Die Bewertungsrichtlinien dienen vor allem dazu, den Wertungsrichtern Hilfsmittel an die Hand zu geben, die gezeigten Leistungen durch einheitliche Notierungen und überprüfbare Bewertungen objektiv und gerecht zu beurteilen.

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1. Allgemeine Grundregeln

Aufgabe des Wertungsrichters ist es, die gezeigten Leistungen der Paare zu erkennen und miteinander zu vergleichen. Es ist nicht seine Aufgabe, die Ursache von Fehlern zu erkennen, sondern er muß lediglich deren Auftreten bewerten.
Auf- und Abgang eines Turnierpaares, sowie seine Vorstellung dürfen die Wertung nicht beeinflußen.
Die Bewertung eines Turnierpaares beginnt mit der ersten tänzerischen Bewegung und endet mit der letzten tänzerischen Bewegung bzw. mit der Schlußfigur innerhalb der vorgeschriebenen Tanzzeit.
Der Beginn des Vortrages mit einer akrobatischen Figur ist verboten. Es muß zu Beginn eine Schrittfolge von mindestens sechs Zählzeiten getanzt werden.
Die Bestimmungen über die Figurenbegrenzungen für die einzelnen Startklassen müssen eingehalten werden.
Schont sich ein Turnierpaar aus taktischen Gründen für die Endrunde und zeigt in den Vor- und Zwischenrunden schlechtere Leistungen als seine Konkurrenten, ist ihm ohne Rücksicht auf Namen und Ansehen die seiner Leistung entsprechende Wertung zu geben.
Bricht ein Turnierpaar, gleich aus welchen Gründen, seinen Tanz vorzeitig ab, so wird sein Vortrag mit 0 Punkten bewertet.
Muß ein Turnierpaar ohne eigenes Verschulden den Tanz abbrechen (z.B. aufgrund einer defekten Musikanlage, eines Zusammenstoßes mit einem anderen Tanzpaar ohne eigenes Verschulden), so muß der Turnierleiter das Paar am Ende der Tanzrunde erneut starten lassen. Der abgebrochene Vortrag darf dann die Wertung nicht beeinflussen.
Paare, die zu einer Akrobatik- oder Fußtechnik-Tanzrunde nicht mehr antreten, werden nicht mehr weiter gewertet und erhalten automatisch den letzten Platz dieser Tanzrunde.

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2. Bewertungssystem
2.1. Grundsätze des Systems

2.1.1. Punktewertung
Die Bewertung der Tanzpaare erfolgt nach Punkten in allen Klassen, Runden und Gebieten.
2.1.2. Punkteverteilung
Es gilt grundsätzlich folgende Punkteverteilung (dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Vor-, Zwischen- oder Endrunde handelt; es ist jeweils die erreichbare Höchstpunktzahl angegeben):
Der Anteil der Akrobatik an der Gesamtpunktzahl beträgt in allen Runden : 2.1.3. Kreuzwertung
In den Vor- und Zwischenrunden vergibt der Wertungsrichter Kreuze für Paare, die die nächste Runde erreichen sollen. Als Grundlage für seine Beurteilung dient die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Durchgangs. (Gegebenenfalls die Summe aus Beintechnik und Akrobatik).
Darüber hinaus werden in jeder Runde grundsätzlich 2 Ersatzkreuze vergeben, bei mehr als 40 Paaren können es bis zu 4 Ersatzkreuze sein. Diese werden für das Erreichen der nächsten Runde und zur Differenzierung der jeweiligen Plätze der ausgeschiedenen Paare mitverwendet.
2.1.4. Platzwertung
In der Endrunde vergibt der Wertungsrichter Plätze, die sich nach der Anzahl der in dieser Runde startenden Paare richten.
Entscheidend für die Plazierung der Paare ist die Gesamtpunktzahl der Endrunde (in der B- und A-Klasse die Punktesumme aus Beintechnik und Akrobatik).
Der Wertungsrichter kann dabei jeden Platz nur einmal vergeben.
2.1.5. Gesamtergebnis:
Das Gesamtergebnis wird nach dem Majoritätssystem errechnet.
2.1.6. Geschlossene Wertung
In den Vor- und Zwischenrunden erfolgt die Wertung verdeckt. Das Ergebnis wird vom Turnierbüro berechnet und veröffentlicht.
2.1.7. Offene Wertung
Es wird in den Endrunden offen gewertet. Die Abgabe der Wertung erfolgt nach kurzer Ausrechnungspause im Anschluß an die jeweilige Endrunde (Akrobatik).

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2.2. Wertungsbogen

In allen Startklassen und Tanzrunden wird der Wertungsbogen verwendet, der im Anhang abgebildet ist.
2.2.1. Bedeutung der Wertungsfelder
Anhang 1 gibt eine Übersicht über den Inhalt und die Bedeutung der einzelnen Wertungsfelder.
2.2.2. Formalitäten
Vor Beginn des jeweiligen Durchgangs werden vom Turnierbüro die folgenden Daten an den dafür vorgesehenen Stellen eingetragen: 2.2.3. Startnummer
Der Wertungsrichter trägt vor Beginn jedes Durchgangs die Startnummer des zu beurteilenden Paares ein. Bei mehreren Paaren ist deren Aufstellung auf der Fläche in gleicher Reihenfolge auf dem Wertungsbogen wiederzugeben.
Die Aufstellung der Paare in der Beintechnik wird im Akrobatik-Durchgang derselben Runde beibehalten.
2.2.4. Bewertungsfelder
Es existieren vier Bewertungsbereiche ..(gestrichen).. und ein weiterer Bereich für Abzüge.
2.2.4.1. Tanztechnik (TT) u. tänzerische Darbietung (TD)
In die Felder "Tanztechnik-Herr (TTH)" sowie "Tanztechnik-Dame (TTD)" können maximal 4 Punkte und in das Feld "Tänzerische Darbietung (TD)" maximal 2 Punkte eingetragen werden. Diese Punkte müssen nur in der Endrunde einzeln vergeben werden, wobei eine Staffelung nach halben Punkten möglich ist.
2.2.4.2. Choreographie
Die Gesamtheit der Choreographiebewertung wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Auch für jede einzelne Bewertung können max. 5 Punkte vergeben werden, wenn sie als Gedankenstütze (z.B. zur Durchschnittsberechnung) notiert werden. Eine Eintragung nach halben Punkten im rechten Summenfeld ist möglich.
2.2.4.3. Tanzfiguren
Die Gesamtheit der Tanzfiguren .. (gestrichen).. wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Auch für jede einzelne Tanzfigur können max. 5 Punkte vergeben werden, wenn sie als Gedankenstütze (z.B. zur Durchschnittsberechnung) notiert werden.Eine Eintragung mit halben Punkten im rechten Summenfeld ist möglich.
2.2.4.4. Akrobatikfiguren
Die Gesamtheit der Akrobatikfiguren wird mit maximal 10 Punkten bewertet; zur Gewährleistung des Verhältnisses Akrobatik zu Tanz werden Gewichtungsmultiplikatoren angewandt (siehe 1.2): In der Endrunde müssen die Einzelfiguren mit max. 10 Punkten notiert und anschließend der Durchschnitt berechnet werden. Dabei gelten als Mindestteiler: 2.2.4.5. Abzüge
Hier werden Grobfehler der Tanzdarbietung (Sturz, Verletzung der Figurenbegrenzung, Taktfehler, Unterbrechung) mit Abkürzungen eingetragen. Die Summe der Abzüge ist im rechten Summenfeld für Abzüge zu notieren. Jeder Grobfehler ist einzeln zu notieren.
2.2.5. Gesamtpunktzahl

Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der vier Bewertungsbereiche: Davon werden die Punkte für die Abzüge subtrahiert.

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2.3. Symbole und Punkte

2.3.1. Allgemeines
Es dürfen nur die vorgesehenen Symbole und Kürzel für die Eintragung verwendet werden. Andere Zeichen sind unzulässig.
2.3.2. Vor- und Zwischenrunden
In den Vor- und Zwischenrunden müssen eingetragen werden: In der B- und A-Klassenvorrunde wird daran anschließend die Gesamtsumme des Beintechnik- und Akrobatikdurchganges errechnet.
In den anderen Klassen, sowie in den Zwischenrunden der B- und A-Klasse wird das Ergebnis des Akrobatikdurchganges sofort in das Feld Gesamtpunkte notiert.
Abschließend wird das Beurteilungsergebnis (X,/,0) für jedes Paar eingetragen.
2.3.3. Endrunde
In der Endrunde müssen eingetragen werden:
Die Einzelpunkte für Die Eintragung einzelner Tanzfiguren und der Choreographie kann mit ganzen Punkten vorgenommen werden. Dann wird in die Summenspalte der Durchschnitt .... eingetragen (auf Zehntel gerundet).
Nur in Akrobatikdurchgängen: Die Symbole für Grobfehler und die Gesamtsumme der Abzüge.
In Runden ohne getrennter Beintechnik wird die Summe der drei Bewertungsgebiete minus der Abzüge direkt in das Feld für die Gesamtpunktzahl übertragen.
In der B-Klasse und A-Klasse sind die Gesamtpunkte aus Beintechnik- und Akrobatikrunde in die Fußzeile der Wertungsspalte zu übertragen. Daraus wird durch Addition die Gesamtpunktzahl ermittelt.
Nach absteigender Gesamtpunktzahl werden dann die Plazierungen vergeben.

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3. Bewertungsmaßstäbe

Die Bewertungsmaßstäbe sind entsprechend dem Bewertungssystem in sechs Bereiche gegliedert:

3.1. Tanztechnik

3.1.1. Definition
Unter Tanztechnik versteht man all diejenigen Kriterien, die als Ganzes betrachtet die technisch richtige Ausführung des Tanzes ausmachen. Darüber hinaus soll der Vortrag jedoch auch durch seine Leichtigkeit und Eleganz den temperamentvollen Charakter des Rock'n'Roll-Tanzes zum Ausdruck bringen. Insbesondere sind dabei folgende Einzelkriterien zu beachten: 3.1.2. Beinarbeit
Alle Beinbewegungen während des Tanzens (nicht während der Akrobatik) werden als Beinarbeit bezeichnet. Die Grundlage ist die Grundtechnik des Sprungschritts; die Ausführung sollte möglichst leicht und spielerisch, dabei aber noch dynamisch erfolgen. Darüber hinaus tragen gezielt eingesetzte Schrittvariationen zum positiven Gesamteindruck bei.
3.1.2.1. Grundtechnik des Sprungschritts
Eine tragende Rolle kommt beim tänzerischen Vortrag der Grundtechnik des Sprungschritts zu. Die genaue Ausführung ist der Figurenbegrenzung (FG 1.) zu entnehmen.
Stimmen die 4 Phasen des Bewegungsablaufes nicht mit den Taktschlägen der Musik überein, d.h. wird der Kick kurz vor oder nach dem 1. bzw. 3. Taktschlag ausgeführt, so wird dies als unrhythmisches Tanzen bewertet (siehe auch 3.6.1.4). Ein unrhythmischer Bewegungsablauf liegt auch bei stark übertriebener Betonung der 1. oder 3. Phase vor.
3.1.2.2. Schrittvariationen
Alle Variationen der Grundtechnik sind erlaubt (z.B. Doppelkick, Variation des "kick ball change" u.ä.). Schrittvariationen, die nicht auf der Grundtechnik des Sprungschritts basieren, müssen gezielt zur Belebung des Tanzes (z.B. "Rubberlegs"!) oder figurenbedingt (z.B. "Ente") eingesetzt werden. Der Einsatz ..gestrichen. nicht gesprungen getanzter Schritte sollte jedoch nicht übertrieben werden! Insbesondere sollte bei (meist mehrfachen) Drehungen der Sprungschrittcharakter nur dann verlassen werden, wenn dies unumgänglich erscheint oder ein besonderer Effekt beabsichtigt ist.
3.1.2.3. Dynamik
Die Schritte, Schrittvariationen und Tanzfiguren sollen temperamentvoll und elegant vorgetragen werden und einen mitreißenden Eindruck hinterlassen.
Die Kickbewegungen sind exakt, dabei aber schnell und locker auszuführen, ohne daß dabei der tänzerische Fluß gestört werden soll. Die Höhe der gesamten Kickbewegungen sollte dem Stil des Paares angepaßt sein.
Ein deutliches Beinspiel des Standbeins unterstützt und verstärkt den Eindruck der Variabilität.
3.1.3. Körperhaltung
Mit Ausnahme figurenbedingter Abweichungen ist eine aufrechte, gerade Körperhaltung anzustreben... gestrichen.. , Kopf und Schultern werden durch die erforderliche Muskelspannung in einer natürlichen Position gehalten. Die Körper-, Kopf-, und Schulterhaltung darf nicht verkrampft wirken.
Die durch den Sprungschritt bedingte Hoch-Tiefbewegung sollte in Fuß-, Knie- und Hüftgelenk möglichst abgefedert und nicht ungedämpft auf den Oberkörper übertragen werden.
3.1.4. Armhaltung
Durch die Haltung der Arme soll der Ausdruck des Tanzes und der Tanzfiguren positiv verstärkt und unterstützt werden. Dies kann durch geradlinige oder kreisförmige Bewegungen geschehen, die .. gestrichen .. ergänzend und begleitend zur jeweiligen Tanzfigur ausgeführt werden. Die Arme sind immer kontrolliert d.h. sie hängen oder "baumeln" nicht unbeteiligt.
3.1.5. Gesamtausführung
Die Summe dieser Kriterien wird zum Bereich Tanztechnik zusammengefaßt. Dabei sind unterschiedliche Auffassungen oder Ausführungen zugelassen und sogar erwünscht, die sich an die eben angegebenen Kriterien halten. Die Einzelkriterien sind dabei stets dem möglichst vorteilhaften Gesamtbild unterzuordnen.
3.1.6. Bewertung
Dieses Gesamtbild ist auch ausschlaggebend für die Bewertung des Bereiches Tanztechnik. Verstößen gegen Kriterien, die den Gesamteindruck empfindlich stören, fallen mehr ins Gewicht als kleine Ungereimtheiten.
3.1.7. Beispiele

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3.2. Tänzerische Darbietung

3.2.1. Vorbemerkung
Die Güte der tänzerischen Darbietung ist nicht bis ins Detail durch Einzelheiten zu bestimmen; dem Wertungsrichter können nur Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, sein subjektives Empfinden auf der Basis allgemein anerkannter Grundsätze zu entwickeln.
3.2.2. Definition
Die individuelle Ausstrahlung jedes Partners und die Paarwirkung/Harmonie, .. (gestrichen).. werden unter dem Begriff "Tänzerische Darbietung" zusammengefaßt.
3.2.3. Ausstrahlung
Die Bewegungen sollen auch bei großer Schwierigkeit leicht und locker, dabei aber jederzeit kontrolliert ablaufen, ohne daß ein deutlicher Krafteinsatz sichtbar ist. Der Tanz sollte frei und gelöst wirken.
Die Entstehung von Ausstrahlung auf den Zuschauer wird durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren bewirkt.
Grundvoraussetzung zur Entstehung von Ausstrahlung ist die vollkommene räumliche und zeitliche Präzision jeder Bewegung. Alle Bewegungen müssen dabei in einem hohen Bewusstseinsgrad ausgeführt werden und müssen sich direkt an den Betrachter wenden.
räumliche Präzision:
- eindeutige Bewegungsart und -richtung
- klare Anfangs- und Endpunkte der Bewegung
zeitliche Präzision:
- rechtzeitiger Beginn und rechtzeitiges Ende einerBewegung in der Bewegung entsprechendem Bewegungstempo mindestens so, daß der Betrachter die Bewegung verfolgen kann.
3.2.4. Harmonie, Paarwirkung
Harmonie bedeutet die sinnvolle Übereinstimmung oder Ergänzung beider Tänzer in der Ausführung der Bewegung und den Einklang im Bewegungsablauf beim tänzerischen Vortrag. Herr und Dame sollen als eine Einheit, d.h. als Paar wirken, ohne daß dadurch jedoch die Individualität jedes einzelnen verloren geht.
Je größer die tänzerischen Fähigkeiten des Einzeltänzers und je geringer die Unterschiede im Leistungsvermögen beider Partner sind, desto positiver wirkt sich dies auf die Harmonie des Paares aus.
Wichtig ist auch die Blickkontaktaufnahme mit dem Partner, wenn eine Tanzfigur ihrem Charakter nach diese erfordert.
3.2.5. Bewertung
Entscheidend für die Bewertung der tänzerischen Darbietung ist der Gesamteindruck des Vortrags. Kleine Unzulänglichkeiten fallen nicht so sehr ins Gewicht wie ein gestörtes Gesamtbild: 3.2.6. Beispiele

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3.3 Choreographie

Unter Choreographie versteht man den Gesamtaufbau und die Gestaltung der Darbietung.
Hierunter fallen insbesondere die Zusammenstellung und Verbindung der einzelnen Tanz- oder Akrobatikfiguren, der qualitative Figurenreichtum, die Linienführung die Akrobatiksauswahl und -reihenfolge, der Beginn und Abschluß des Vortrages (auch in zeitlicher Hinsicht) und die Musikinterpretation (nur A-Klasse Endrunde).
3.3.1 Zusammenstellung der Tanzfolge
Ein abwechslungsreiches Arrangement der verschiedenen Tanz- und Akrobatikelemente ist erstrebendwert.
Das Zusammensetzen der einzelnen Figuren-Bausteine zu einem gelungenen Gesamtbild ist ein wichtiger Bestandteil für die Beurteilung der Gesamtchoreographie. Der Tanz sollte harmonisch und ausgewogen, dabei aber auch abwechslungsreich und interessant wirken. ..(gestrichen)..
3.3.2 Qualitativer Figurenreichtum
Ein großer Figurenreichtum ist erstrebenswert, sollte jedoch nicht zu Lasten von Harmonie und Ausführung gehen. Auch die mehrmalige Wiederholung derselben oder einer kaum abgewandelten Figur trägt nicht zum qualitativen Figurenreichtum bei.
Das Wesen als Paartanzsport ist zu beachten.
3.3.3 Akrobatikauswahl und -reihenfolge
Die Auswahl und Zusammenstellung der einzelnen Akrobatiken sollte möglichst abwechslungsreich gestaltet werden, wobei artverwandte Wiederholungen vermieden werden sollten.
3.3.4 Beginn und Ende der Tanzfolge
Der Tanzvortrag sollte innerhalb des vorgegebenen Musikstückes abgeschlossen werden.
Ein sehr langes stehenbleiben zu Beginn der Musik oder ein längeres weitertanzen nach Ausblenden der Musik führt zu Abzügen in der Choreographie.
3.3.5 Linienführung
3.3.5.1 Tanzlinie
Die Tanzlinie ist die von einem Paar gewählte Tanzrichtung, die sich nach den örtlichen und organisatioischen Gegebenheiten (z.B. 3 Paare auf der Fläche!) richten muß. Diese Tanzrichtung muß während des gesamten Vortrags eingehalten werden, wobei eine parallele Verschiebung innerhalb gewisser Grenzen erlaubt ist.
Das Kreuzen dieser Tanzlinie während einer Tanzfigur oder einer Tanzfigurenkombination im rechten Winkel ist erlaubt. Dabei muß der Wechsel von der Tanzlinie zur Kreuzlinie (auch innerhalb einer Figur) klar erkennbar sein und exakt ausgeführt werden. Auf andere Paare ist große Rücksicht zu nehmen.
3.3.5.2 Kickrichtung
Kicks können entweder in die Richtung der Tanzlinie, der Kreuzlinie oder den Diagonalen dazu ausgeführt werden. Figurenbedingt gewollt können Kicks auch in jede anderer raumrichtung gesetzt werden.
Auf eine möglichst synchrone Ausführung zwischen Dame und Herr ist dabei Wert zu legen.
3.3.6 Musikinterpretation (nur A-Klasse Endrunde)
Ziel der Musikinterpretation eines Paares ist es, Akzente in der Musik auch tänzerisch darzustellen.
Die ausgewählte Musik soll in ihrem Charakter erfasst und durch die dargebotene Choreographie interpretiert werden.
Da die zugrundelegende Musik dem Tanzpaar bekannt ist, ist die Abstimmung der Darbietung auf die Musik ein wesentliches Bewertungsmerkmal.
3.3.7 Beispiele:

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3.4. Tanzfiguren

3.4.1. Vorbemerkung
Da insbesondere Einzel-Tanzfiguren oft sehr schwer einzuordnen sind, können im Folgenden nur Hilfen angegeben werden, die die Bewertung erleichtern sollen.
Oft ist es kaum möglich zu entscheiden, wann eine Tanzfigur beendet ist und wann die nächste beginnt; aus diesem Grund wurde darauf verzichtet, die Bewertung jeder einzelnen Tanzfigur verpflichtend vorzuschreiben.
3.4.2. Definition
Die Definition der Tanzfiguren und deren Abgrenzung gegen akrobatische Figuren ist der Figurenbegrenzung zu entnehmen.
3.4.3. Theoretischer Wert
Je nach Art und Schwierigkeit kann für Einzel-Tanzfiguren oder Tanzfiguren-Komplexe ein theoretischer Wert bis zu 5 Punkten vergeben werden. Dazu gehören der Eingang, die technische Durchführung, sowie der Abschluß oder der Übergang zur nächsten Figur. Technische oder tänzerische Fehler führen zu einem Abzug von diesem theoretischen Wert und ergeben die tatsächliche, im Wertungsbogen einzutragende Punktzahl.
Der theoretische Wert jeder einzelner Tanzfiguren ist vom Wertungsrichter selbst festzulegen. Dabei ist das Wesen des Rock'n'Roll als Paartanz zu berücksichtigen.
Bei der Zuordnung einer Figur zum entsprechenden theoretischen Wert können folgende Einzelkriterien als Entscheidungshilfe dienen:
3.4.3.1. Art und Länge der Tanzfigur
Grundfiguren:
Grundfiguren werden nicht eigens bewertet (dazu gehören alle Arten von Platzwechseln, Rein- und Raustanzen in Promenaden- oder in Nebeneinanderstellung, Rechts- und Linksdrehungen für Dame oder Herr in normaler Ausführung). Sie gehen als Teil der Gesamtchoreographie in die Punktzahl für die tänzerische Darbietung mit ein.
Einfache (nicht zusammengesetzte) Tanzfiguren:
Sie sind ihrem Charakter noch ein einzelnes Element und überschreiten die Länge von 6 Taktschlägen im allgemeinen nicht.
Zusammengesetzte Tanzfiguren:
Speziell zusammengestellte Schritt- und Bewegungsabläufe ergeben ein komplexes Figurenbild.
3.4.3.2. Art der Schrittechnik
Die Art der verwendeten Schrittechnik (z.B. auf dem Sprungschritt basierend oder nicht gesprungene, flache Schritte o.ä.) soll auf den Charakter der jeweiligen Tanzfigur abgestimmt sein. Grundsätzlich und dominierend sind jedoch die Grundtechnik des Sprungschritts und dessen Variationen zu tanzen.
3.4.3.3. Art der Bewegung
Drehung:
Jede Tanzfigur hat klar vorgegebene Drehumfänge, die beim Tanzen eindeutig erkennbar sein müssen.
Stops der Füße:
Zur Erzielung einer besonderen Wirkung kann die Beinarbeit figurenbedingt unterbrochen werden. Dieser beabsichtigte Stillstand beider Füße auf dem Boden darf jedoch nicht länger als 4 Taktschläge dauern; andernfalls wird diese Unterbrechung des Tanzes mit Abzügen bestraft.
Stationäre Tanzfiguren:
Beide Tanzpartner verändern während der Figur ihren Standort nicht; ihre gegenseitige Position kann sich dabei ändern (gegenüber, hintereinander, nebeneinander).
Figuren mit Ortsänderungen
Mindestens einer der beiden Tänzer verändert während der Figur seinen Standort.
Mischformen:
Selten wird eine der eben erwähnten Bewegungsformen allein auftreten; eine Mischung aus verschiedenen Elementen, die außerdem noch durch besondere Kopf-, Rumpf- oder/und Armbewegungen belebt werden können, ergeben die Vielfalt der Tanzfiguren.
3.4.3.4. Originalität
Neue, wenig bekannte oder in einer neuen Zusammenstellung besonders effektvoll ausgeführte Figuren oder -teile werden wirkungsvoll dargeboten.
3.4.3.5. Einordnung der Figuren
Der einzelnen Tanzfigur nach diesen Kriterien nun einen eindeutigen Wert zuzuschreiben, erscheint nicht realistisch. So kann eine neu geschaffene verblüffende, aber einfache Tanzfigur einen höheren theoretischen Wert haben als eine zusammengesetzte, lange bekannte Figur. Dem Wertungsrichter bleibt es überlassen, je nach Art, Schwierigkeit und Originalität den theoretischen Wert zu bestimmen.
3.4.4. Ausführung
Ebenso wichtig wie die Qualität der Figur ist die entsprechende Ausführung. Eine schlampige oder verkrampfte Darbietung kann die Wirkung der schwierigsten und originellsten Tanzfigur zunichte machen.
3.4.4.1. Charakter der Tanzfigur
Ein Tanzpaar kann jeder Tanzfigur durch seine individuelle Interpretation einen besonderen, unverwechselbaren Charakter geben. Dieser Charakter könnte beispielsweise sein: Unabhängig von der Interpretation sollte die Ausführung der Figur mühelos, leicht und spielerisch wirken, aber auch Exaktheit und Dynamik zeigen.
3.4.4.2. Harmonie, Synchronität
Das harmonische Zusammenwirken beider Partner ist wichtige Voraussetzung für eine möglichst überzeugende Darbietung. Speziell bei Tanzfiguren, die neben- oder hintereinander mit gleicher Blickrichtung ausgeführt werden, ist eine hohe räumliche und zeitliche Übereinstimmung anzustreben. Eine synchrone Ausführung kann aber auch bedeuten, das exakte Spiegelbild des Partners zu sein.
3.4.5. Fehler
3.4.5.1. Technische Fehler

Jede deutliche Abweichung von einer geplanten Tanzfigur wird als technischer Fehler bezeichnet.
Beispiele: 3.4.5.2. Tänzerische Fehler
Darunter versteht man alle tänzerischen Abweichungen vom Idealbild einer Tanzfigur sowie die Mängel in der Ausführung.
Beispiele: 3.4.6. Bewertung
3.4.6.1. Einzelfiguren

Vom theoretischen Wert einer Figur werden für technische oder tänzerische Fehler Abzüge vorgenommen. Dabei ist ein entscheidender Gesichtspunkt für die Höhe der Abzüge, wie sehr die Figur als Gesamtbild unter dem Fehler zu leiden hat.
So kann auch eine sehr schwierige Figur bei groben Fehlern (Abdruck, fehlende Synchronität) mit wenigen oder mit 0 Punkten bewertet werden ("Sie ist nichts mehr wert!").
3.4.6.2. Gesamtheit der Tanzfiguren
Die Gesamtpunktzahl für die Tanzfiguren ist eine tatsächlich berechnete oder auch nur vom Gesamteindruck bestimmte Durchschnittspunktzahl aller gezeigten Tanzfiguren während eines Durchgangs.
Es führt zu deutlichen Punktabzügen wenn eine Tanzfolge überwiegend aus Tanzfiguren ohne Berührung der Partner besteht.
3.4.7. Beispiele

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3.5. Akrobatikfiguren
3.5.1. Definition


Alle Figuren, die nicht mehr die Kriterien des Tanzes erfüllen, werden als akrobatische Figur bezeichnet.
3.5.2. Theoretischer Wert
Je nach Art und Schwierigkeitsgrad kann für Akrobatik- Figuren (dazu gehören auch Kombinationen!) ein theoretischer Wert bis zu 10 Punkten vergeben werden. Tänzerische oder technische Fehler führen zu einem Abzug von diesem theoretischen Wert und ergeben die tatsächliche, im Wertungsbogen einzutragende Punktzahl. Der theoretische Wert jeder Akrobatik-Figur ist vom Wertungsrichter selbst festzulegen. Bei der Festlegung des theoretischen Wertes sind folgende Einzelkriterien zu berücksichtigen.
3.5.2.1. Tänzerischer Eingang
Da die Akrobatik-Figuren möglichst nahtlos in die tänzerischen Teile integriert werden sollen, ist auf den tänzerischen Eingang großen Wert zu legen. Beide Partner haben möglichst lange zu tanzen; der Übergang sollte nahtlos erfolgen.
3.5.2.2. Akrobatischer Eingang
Verschiedene akrobatische Eingänge können bei gewissen Akrobatikfiguren einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad bewirken. (Dame springt beidbeinig mit Hebestützung an den Armen vom Boden ab, der Absprung erfolgt mit einer Schubhilfe, vor dem eigentlichen Hauptteil wird eine sitzende oder liegende Ausgangslage eingenommen u.ä.)
3.5.2.3. Art und Schwierigkeitsgrad der Figur
Dieser Punkt ist mit der wichtigste bei der Bestimmung des theoretischen Werts. Einige Hilfen zur Einordnung der Schwierigkeiten:
3.5.2.4. Art der Ausführung
Ein Salto rückwärts kann z.B. gehockt, gebückt oder gestreckt ausgeführt werden.
3.5.2.5. Kombination von Einzelteilen
Werden Einzelteile kombiniert, so ist darauf zu achten, daß die Übergänge möglichst flüssig erfolgen. Eine Aneinanderreihung von verschiedenen Elementen, die bewegungs- oder griffmäßig nicht sinnvoll verbunden werden können, hat einen negativen Einfluß auf den theoretischen Wert.
3.5.2.6. Akrobatischer Abschluß
Die Akrobatikfigur wird meist durch eine beidbeinige Landung beendet; sie sollte sicher und kontrolliert erfolgen. Es sollte deutlich zu erkennen sein, daß bereits vor der Landung die Hauptbewegung der Figur abgeschlossen ist. Wenn figurenbedingt möglich, sollte vor der Landung wieder Handfassung hergestellt sein. Bei besonders hohen Teilen kann ein zusätzliches Auffangen unter den Achseln (Schutz der Gelenke!) erfolgen.
3.5.2.7. Übergang in den Tanz
Ein nahtloser Übergang in eine abrundende oder überleitende Tanzfigur ist anzustreben.
3.5.2.8. Akrobatikfiguren aus niedrigeren Klassen
Akrobatikfiguren aus niedrigeren Klassen werden grundsätzlich eigens bewertet. In der B- und A-Klasse können akrobatikfiguren, die schon in niedrigeren Klassen möglich sind, höchstens den theoretischen Wert 6 erhalten (Davon sind keine Kombinationen betroffen, die auch solche Teile enthalten), Akrobatikfiguren aus mehr als einer tiefer liegenden Klasse werden nicht eigens bewertet.
3.5.2.9. Akrobatikwiederholungen
Wird von einem Paar während eines Tanzvortrag eine Akrobatik mit gleichen Ein - und Ausgang wiederholt, so darf die 2. d.h. wiederholte Akrobatik mit maximal 50% des theoretischen Werts bewertet werden.
3.5.3. Tänzerische Ausführung
3.5.3.1. Definition

Darunter sind der tänzerische Eingang zur Figur und die tänzerische Fortsetzung des Tanzes nach der Figur zu verstehen.
3.5.3.2. Tänzerische Fehler
Ein Eingang zur Figur, der nicht fließend und möglichst ansatzlos aus dem tänzerischen Bewegungsablauf erfolgt.
Beispiele: Ein Ausgang aus der Figur der nicht fließend und möglichst ansatzlos in den tänzerischen Ablauf einleitet.
Beispiele: 3.5.4. Technische Ausführung
3.5.4.1. Definition

Voraussetzung für das optimale Darbieten einer Akrobatikfigur ist die richtige technische Ausführung. Dies beinhaltet die Körperspannung, die richtige Körperlage, die zutreffende Arm- und Beinbewegung, den geeigneten Griff und vieles mehr.
3.5.4.2. Technischer Fehler
Als technischer Fehler ist zu bewerten:
Akrobatischer Eingang
Beispiel: Ausführung der Figur
Beispiel:
Zwischenpositionen / Übergänge
Beispiele:

Akrobatischer Abschluß (Landung)
Beispiele:

3.5.5. Bewertung
3.5.5.1. Einzelfiguren

Entscheidend bei der Bewertung ist wieder der Gesamteindruck der Akrobatikfigur. Geht man vom zutreffenden theoretischen Wert aus, so richten sich die Abzüge nach der Schwere des Fehlers und dessen Auswirkungen.
3.5.5.2. Akrobatikfiguren-Gesamtnote
Eine tatsächlich durchgeführte (Endrunde) oder vom Eindruck bestimmte Durchschnittsbestimmung aller in diesem Durchgang vorgetragenen Akrobatikfiguren ergibt die Gesamtnote für die Akrobatikfiguren.
3.5.6. Beispiele:

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3.6. Abzüge

In diesem Bewertungsbereich werden die Grobfehler des Tanzvortrages bewertet.
Dies sind: 3.6.1. Takt/Rhythmus
3.6.1.1. Allgemeine Definition des Taktes

Unter Takt versteht man die Aufteilung eines Musikstückes in gleichmäßige Teile (Takte). Die Aufteilung erfolgt durch Taktstriche.
Die Taktart schreibt die Anzahl der in gleichmäßigen, zeitlichen Abständen erfolgenden Taktschlägen, sowie deren Dauer und Betonung innerhalb eines Taktes vor. Es gibt gerade (z.B. 4/4 Takt) und ungerade (z.B. 3/4 Takt) Taktarten.
Der Takt enthält betonte und unbetonte Taktteile (-schläge); die erste Note nach dem Taktstrich immer betont.
3.6.1.2. Rock'n'Roll-Musik
Die Rock'n'Roll-Musik ist im 4/4 Takt geschrieben. Die Betonung (der Melodieführung) liegt beim ersten und dritten Taktschlag.
Das charakteristische der Rock'n'Roll-Musik ist die sogenannte "Off-beat-Akzentuierung", die sich bei vielen afroamerikanischen Musikarten wiederfindet. Hierbei werden der zweite und vierte Taktschlag durch Rhythmus- oder Baßinstrumente zusätzlich betont, so daß der Eindruck entsteht, der Hauptakzent dieser Musik läge auf diesen Taktteilen.
Ergebnis: 1. und 3. Taktteil wird von der Melodieführung her betont; 2. und 4. Taktteil wird musikalisch von Rhythmus- oder Baßinstrumenten zusätzlich betont.
3.6.1.3. Rock'n'Roll-Tanz
Die Rock'n'Roll-Tänzer haben die Aufgabe, die Betonung der Schrittbewegung (Kickbewegung 2. Phase) und die Betonung der Musik (Melodieführung: 1. und 3. Taktschlag) zeitlich miteinander zur Deckung zu bringen.
Im Takt tanzen:
Die Kicks erfolgen bei der Grundschritt-Technik auf die Taktschläge 1 und 3; bei einer Doppelkick- Technik auf die Taktschläge 1/2 und 3/4.
Unrhythmisch tanzen:
Die Kicks erfolgen nicht genau auf die entsprechenden Taktschläge, sondern kurz zuvor oder danach (unrhythmischer Bewegungsablauf der 4 Phasen der Kickbewegung).
Im Gegentakt tanzen:
Die Geschwindigkeit von Musik und Tanz stimmen nicht überein.
3.6.1.4. Taktfehler/Rhythmusfehler
Als Taktfehler ist im Gegentakt tanzen und außer Takt tanzen zu bewerten.
Unrhythmisches Tanzen wird bei der Bewertung der Tanztechnik berücksichtigt.
3.6.1.5. Bewertung des Taktfehlers
Maßgebend für die Bewertung des Taktfehlers ist die Anzahl der nicht im Takt getanzten Kicks.
Zeichen Punktabzug
1 Kick außer Takt T 5 5 Punkte
2 Kicks außer Takt T 10 10 Punkte
3 Kicks außer Takt T 20 20 Punkte
3.6.1.6. Ergänzung
Da der Taktfehler der gravierendste Fehler eines Tänzers bzw. Paares ist, wird er mit sehr hohen Punktabzügen bewertet. Jedoch gerade wegen des hohen Punktabzuges darf für den Wertungsrichter kein Zweifel darüber bestehen, daß auch tatsächlich ein Taktfehler vorliegt.
3.6.2. Unterbrechung des Tanzes3.6.2.1. Definition
Als Unterbrechung des Tanzes ist zu bewerten: 3.6.2.2. Bewertung
Maßgebend für die Bewertung der Unterbrechung des Tanzes ist die Anzahl der Taktschläge ohne Schrittablauf.
Zeichen Punktabzug
bis 2 Taktschläge U 5 5 Punkte
bis 4 Taktschläge U 10 10 Punkte
ab 5 Taktschläge U 20 20 Punkte
Bei einem verlängerten Stop der Füße werden die Taktschläge gezählt, die über die erlaubte Anzahl der Taktschläge (4) hinausgehen.
3.6.2.3. Kombination von Taktfehler und Unterbrechung
Muß ein Paar den Tanz unterbrechen, um nach einem Taktfehler wieder in den Takt zu gelangen, so wird dies mit U5 bewertet, wenn der Neubeginn ohne weitere Verzögerung erfolgt.
Beispiel: T10 U5 - 15 Punkte
3.6.3. Sturz
3.6.3.1. Definition

Als Sturz ist ein offensichtlicher Verlust der Körperkontrolle mit unbeabsichtigter deutlich erkennbarer Bodenberührung zu bewerten.
3.6.3.2. Bewertung
Entscheidend für die Bewertung eines Sturzes ist dessen Ausmaß.
Leichter Sturz
Unkontrollierte Landung mit kurzfristigem, ungewolltem Kontakt zum Boden, der sich durch ein kurzes Aufstützen mit der Hand auf dem Boden äußern kann. Der Tanz kann ohne Unterbrechung fortgesetzt werden: S5 - 5 Punkte Tritt durch diesen leichten Sturz eine Unterbrechung des Tanzes ein: S5 U5 - 10 Punkte
Mittlerer Sturz Unkontrollierte Landung mit recht deutlichem Körperkontakt zum Boden. Die Körperkontrolle wird mit Unterstützung des Partners sofort wiedergefangen (z.B. kurzes Absitzen oder Knien auf dem Boden). Der Tanz kann ohne Unterbrechung fortgesetzt werden: S10 - 10 PunkteTritt durch diesen Sturz eine Unterbrechung des Tanzes ein: S10 U5 - 15 Punkte
Schwerer Sturz Völliger Verlust der Körperkontrolle. Landung mit länger andauerndem Körperkontakt zum Boden. Der Tanz kann nur nach Unterbrechung fortgesetzt werden. S20 - 20 Punkte
3.6.4. Verletzung der Figurenbegrenzung
3.6.4.1. Definition

Werden akrobatische Figuren getanzt, die nach der Figurenbegrenzung (Anlage 12 zur TSO ) für die entsprechende Klasse nicht zugelassen sind, so sind sie als Verletzung der Figurenbegrenzung zu bewerten.
Wird zu Beginn der Folge eine Akrobatik getanzt (ohne Einhaltung der 6 Zählzeiten), so wird dies auch mit V 5 bewertet.
3.6.4.2. Bewertung
Die entsprechende Figur ist in dem Feld Akrobatikfiguren mit 0 Punkten zu bewerten bzw. zu berücksichtigen.
Außerdem ist in dem Feld Abzüge ein Punktabzug vorzunehmen.
Zeichen Punktabzug
Verletzung der FB: V5 - 5 Punkte

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